El texto vinculante es el alemán. Habrá traducción. Hasta entonces, aquí solo está el texto en alemán.
Produktsicherheit
Die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit gilt seit dem 13. Dezember 2024. Sie verlangt von einem Händler bestimmte Angaben an jedem Angebot (Artikel 19) und von einem Online-Marktplatz eigene Pflichten (Artikel 22). Diese Seite sagt, welche davon bei uns stehen und welche nicht.
Für wen die Angabepflichten gelten
Artikel 19 verpflichtet Wirtschaftsakteure. Wer ein Produkt gewerblich auf dem Markt bereitstellt, ist einer; wer privat eine Platte aus dem eigenen Regal verkauft, ist keiner, denn „Bereitstellung auf dem Markt" ist nach Artikel 3 Nummer 6 die Abgabe im Rahmen einer Geschäftstätigkeit. Gebrauchte Platten sind dabei nicht ausgenommen: Artikel 2 Absatz 3 nennt neue, gebrauchte, reparierte und wiederaufgearbeitete Produkte ausdrücklich. Der Unterschied hängt also an der Person, nicht am Alter der Platte.
Die Ausnahme für Antiquitäten (Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe i) nehmen wir nicht in Anspruch. Eine Schallplatte könnte man ein Sammlerstück nennen, aber Erwägungsgrund 18 verlangt dafür ausreichende Seltenheit und geschichtliches oder wissenschaftliches Interesse. Eine Ausnahme, die auf jede Platte angewendet wird, ist keine.
Was an einem Händlerangebot steht
- Hersteller (Art. 19 lit. a VO (EU) 2023/988): Name, eingetragener Handelsname oder eingetragene Handelsmarke des Herstellers, dazu Postanschrift und E-Mail-Adresse, unter denen er zu erreichen ist.
- Verantwortliche Person in der Union (Art. 19 lit. b VO (EU) 2023/988): Sitzt der Hersteller nicht in der Europäischen Union, braucht es Name, Postanschrift und E-Mail-Adresse der verantwortlichen Person in der Union.
- Angaben zur Identifizierung (Art. 19 lit. c VO (EU) 2023/988): Angaben, die das Produkt identifizieren, einschließlich einer Abbildung, der Art des Produkts und weiterer Produktkennzeichen.
- Warnhinweise und Sicherheitsinformationen (Art. 19 lit. d VO (EU) 2023/988): Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen, die auf dem Produkt oder seiner Verpackung stehen müssen, soweit es welche gibt.
Diese Angaben macht der Händler. Wir stellen die Felder bereit und zeigen an, was darin steht; prüfen können wir sie nicht. Fehlen sie, sagt das Angebot das auch, statt eine Lücke zu lassen.
Warum wir sie nicht aus unserem Katalog ergänzen
Unser Pressungskatalog ist der freie Datenabzug von Discogs, und dort gibt es zu einem Label ein Feld für den Herstellerkontakt. Am 19. Oktober 2026 haben wir nachgezählt, was darin steht: Von 2.426.075 Labels tragen 21.320 eine E-Mail-Adresse und etwas, das wie eine Anschrift aussieht, also noch nicht einmal jedes hundertste. Auf unsere Pressungen gerechnet, so wie sie an diesem Tag im Katalog standen, wären das 658.751, rund 3 Prozent, mit einem Kontakt in der Europäischen Union. In Stichproben steht in diesem Feld außerdem oft ein Plattenladen, ein Vertrieb oder ein Hinweis, dass der Kontakt nicht mehr gilt.
Eine falsche Herstelleranschrift ist schlechter als keine: Sie soll die Adresse sein, an die sich jemand bei einem Sicherheitsproblem wendet. Deshalb füllen wir diese Felder nicht aus dem Katalog vor.
Unsere Kontaktstellen
Für Marktüberwachungsbehörden
Eine zentrale Kontaktstelle für die Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten, über die sie uns in Fragen der Produktsicherheit elektronisch und unmittelbar erreichen, insbesondere für Anordnungen nach Art. 22 Abs. 4. Sie ist unter contact@bytepotato.com erreichbar. Wir antworten auf Deutsch und Englisch (Art. 22 Abs. 1 VO (EU) 2023/988).
Offen: Artikel 22 Absatz 1 Satz 2 verlangt, dass wir uns beim Safety-Gate-Portal registrieren und die Angaben zu dieser Kontaktstelle dort hinterlegen. Das ist noch nicht geschehen. Erreichbar ist die Kontaktstelle unter der Adresse oben; im Portal steht sie bislang nicht.
Für Verbraucher
Eine zentrale Kontaktstelle, über die Verbraucher uns in Fragen der Produktsicherheit unmittelbar und schnell erreichen. Sie ist unter contact@bytepotato.com erreichbar. Wir antworten auf Deutsch und Englisch (Art. 22 Abs. 2 VO (EU) 2023/988).
Die Kontaktstelle nach den Artikeln 11 und 12 des Digital Services Act ist dieselbe Adresse, aber eine andere Kontaktstelle: Artikel 22 beginnt mit „unbeschadet" jener Pflichten und tritt neben sie. Sie steht im Impressum.
Fristen
Eine Meldung zu Fragen der Produktsicherheit bearbeiten wir unverzüglich, in jedem Fall innerhalb von 3 Arbeitstagen (Artikel 22 Absatz 8). Eine Anordnung einer Marktüberwachungsbehörde, Inhalte zu entfernen, den Zugang zu sperren oder einen Warnhinweis anzuzeigen, befolgen wir innerhalb von 2 Arbeitstagen und melden das der Behörde zurück (Artikel 22 Absatz 4). Gesetzliche Feiertage rechnen wir dabei nicht als arbeitsfrei; sie sind in den Mitgliedstaaten verschieden, und so fällt die Frist allenfalls kürzer aus, nie länger.
Melden lässt sich eine Gefahr über unser Meldeformular mit der Kategorie „Produktsicherheit" oder per E-Mail an die Adresse oben.
Unsere internen Verfahren
Artikel 22 Absatz 3 verlangt interne Verfahren zur Gewährleistung der Produktsicherheit, Absatz 10 sagt, was mindestens dazugehört. Von 7 Verfahren stehen 5.
- Jedes Händlerangebot hat Felder für die Herstellerangaben, und was darin steht, steht am Angebot. (Art. 22 Abs. 9, Abs. 10 lit. a VO (EU) 2023/988)
- Jeder Händler sagt zu, nur Ware anzubieten, die den Vorschriften der Union entspricht, bevor er veröffentlichen darf. (Art. 22 Abs. 10 lit. b VO (EU) 2023/988, Art. 30 Abs. 1 lit. f DSA)
- Eine Meldung zur Produktsicherheit hat ihre eigene Kategorie im Meldeweg und wird innerhalb von 3 Arbeitstagen bearbeitet. (Art. 22 Abs. 8 VO (EU) 2023/988)
- Eine Anordnung einer Marktüberwachungsbehörde wird innerhalb von 2 Arbeitstagen befolgt, und die Behörde erfährt davon. (Art. 22 Abs. 4 VO (EU) 2023/988)
- Bei einem Rückruf oder einer Sicherheitswarnung unterrichten wir jeden Käufer, der das Produkt über uns gekauft hat, und veröffentlichen die Rückrufanzeige. Ein Zeitfenster gibt es dafür nicht. (Art. 22 Abs. 12 lit. a VO (EU) 2023/988)
Was noch offen ist
Diese Pflichten treffen uns, und wir erfüllen sie noch nicht. Sie stehen hier, weil eine Seite, die nur das Fertige nennt, durch ihr Schweigen etwas behauptet.
- Wir sind noch nicht beim Safety-Gate-Portal registriert, und die Angaben zu unserer Kontaktstelle liegen dort noch nicht. Erreichbar ist sie unter der Adresse oben. (Art. 22 Abs. 1 Satz 2 VO (EU) 2023/988)
- Wir melden ein gefährliches Produkt und einen gemeldeten Unfall noch nicht über das Safety-Business-Gateway. Es setzt die Registrierung voraus; bis dahin ginge eine Meldung per E-Mail an die Behörde. (Art. 22 Abs. 12 lit. d, lit. e Ziffer ii VO (EU) 2023/988)
Wer wofür zuständig ist, steht auf der Seite Wer macht was. Bekanntmachungen zu rechtswidrigen Angeboten stehen unter Rechtswidrige Angebote.
